Miet
– und Reisebedingungen / AGB`s
/ FerienHit Carola Risch
Sehr
geehrter Reisegast,
zwischen
Ihnen und uns entstehen bei einer Buchung Rechtsbeziehungen. Bitte beachten Sie
die nachfolgenden Miet- u. Reisebedingungen, die Sie mit der Einzahlung der 1.
Rate / Anzahlung Ihrer Reise in ihrer Gesamtheit verbindlich anerkennen. Die
nachfolgenden Miet– und Reisebedingungen ergänzen die § 651 a ff. BGB und
bilden die rechtliche Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen
Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als Reisevermittler.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie FerienHit Carola Risch, nachstehen FerienHit
genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Der Vertrag kommt mit Einzahlung der 1. Rate zustande. Ausnahme:
Flugbuchungen und Fährbuchungen, hier handelt es sich sofort um Festbuchungen! Mit der
Buchungsbestätigung übersenden wir Ihnen entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB, den vorgeschriebenen Sicherungsschein
unseres Insolvenzversicherers. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von FerienHit vor, an das er
für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
FerienHit die Annahme mit der Einzahlung erklärt. Der Anmelder erkennt mit
seiner Einzahlung unsere Miet– und Reisebedingungen (Geschäftsbedingungen)
an.
2.
Bezahlung
2.1. Mit der schriftlichen Vertragsannahme (Buchungsbestätigung) wird eine
Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig.
Abweichungen dazu müssen schriftlich vereinbart werden.
2.2 Nach
vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen.
2.3
Die Zahlung des Restbetrages ist durch Sie 6 Wochen vor Reiseantritt, ohne
gesonderte Aufforderung zu leisten. Erfolgt
die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten
so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag
zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu belasten
3.
Leistungen
Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in
dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderungen
und Nebenabreden, die die vertragliche Leistung verändern, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Die Beschreibungen und Angaben im Katalog beruhen
teils auf tatsächlichen Feststellungen, teils subjektiven Eindrücken (
besonders im Hinblick auf Einrichtungen, Lagebeschreibung, Kinderfreundlichkeit
und sanitäre Einrichtungen). Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospekt-/Katalogangaben zu erklären, über
die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über
Leistungsänderungen oder -abweichungen setzen wir Sie unverzüglich in
Kenntnis. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise, ohne Mehrpreis
für
Sie, aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Änderung der Leistung oder die Absage der Reise
uns gegenüber geltend zu machen.
Wir
sind berechtigt, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu ändern, wenn
sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der für die
Reise geltende Wechselkurs ändern, und zwar nach Maßgabe folgender Berechnung:
Erhöhen
sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir
den Reisepreis nach Maßgabe der nachstehenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag
verlangen
b)
in anderen Fällen können wir den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels
entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag von Ihnen verlangen
Ändert
sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise,
können wir die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis berechnen.
Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich
zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten,
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise, ohne Mehrpreis für Sie, aus unserem
Angebot anzubieten. Sie haben uns unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung
zu erklären, welche Rechte Sie geltend machen.
5.
Rücktritt durch Sie, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FerienHit. Den Rücktritt müssen
Sie schriftlich erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie
bei FerienHit eingeht.
In diesem Fall und im Fall des Nichtantritts der Reise kann FerienHit eine
angemessene Entschädigung verlangen, die wir nach Maßgabe folgender pauschaler
Stornokosten je angemeldete Reise berechnen:
-
bis 100 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, - 99 bis 70 Tage vor
Reisebeginn 30 % des Reisepreises, -69
bis 40 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, - 39 bis 20 Tage vor
Reisebeginn 80 % des Reisepreises
-
ab 19 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Entsprechend
§ 309 Pkt. 5 BGB sind Sie im Falle des Eintritts eines Stornierungsfalles
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
Stornierung
Fähre: Es gelten die Rücktrittsgebühren der jeweiligen Reederei.
Stornierung
Flüge: Es gelten die Rücktrittsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.2. Umbuchungen, Buchungsänderungen,
Buchungsergänzungen
Nach
Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderung hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart. Umbuchungswünsche werden bis einschließlich des 30.
Tages vor Reisebeginn, sofern diese für uns durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von 30,- Euro pro Buchung berücksichtigt.
5.3.
Ersatzteilnehmer
Bis
zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer statt ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dem Eintritt des Dritten können
wir widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnungen entgegensteht. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige, durch den Dritten entstehende
Mehrkosten.
5.4 Für Umbuchung jeglicher Art bei Fährpassagen oder Flüge gelten die Bedingungen der Reederei bzw. Fluggesellschaft.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen
Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht
in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch
FerienHit
Wir
können den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
Sie die
Durchführung
des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich
in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung
des Vertrages begründet ist. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den
Gesamtpreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir durch eine anderweitige Verwendung der
Reiseleistung erlangen, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern
gutgeschriebener Beträge. Wir können bei Nichterreichen einer in der
Ausschreibung der jeweiligen Reise genannten Mindestteilnehmerzahl den
Reisevertrag kündigen. Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, sind wir verpflichtet, Ihnen
unverzüglich, spätestens bis
4 Wochen vor
Reisebeginn, davon Kenntnis zu geben. Sie erhalten unverzüglich bereits
geleistete Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
8.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Hier arbeiten wir
mit der Hanse Merkur Versicherung zusammen. Es wird immer eine Reisrücktrittskosten-Versicherung
angeboten, die Ihnen zusätzlich zum Reisepreis berechnet wird. Wünschen Sie
keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, wird dies im Vertrag erklärt.
Weitere Versicherungen werden auf Ihren Wunsch gern abgeschlossen. Die Erfahrung
zeigt, das zusätzlich eine Reiseabruchversicherungen und
Reisekrankenversicherungen sehr zu empfehlen angebracht sind.
.
9. Vertragsbeendigung wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann FerienHit
und auch Sie den Vertrag allein nach Maßgabe des BGB §65 j kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und
2, Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben Sie und
wir je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehrkosten Ihnen zur Last
fallen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
10.2. Erfüllungsgehilfen: Unsere
Haftung schließt ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen ein.
10.3. Vermittlung: In
diesem Katalog sind Reisen angeboten, bei denen wir als Vermittler tätig sind.
Soweit FerienHit nicht Veranstalter ist, ist bei den einzelnen Angeboten der
jeweils zuständige Reiseveranstalter genannt. Für diese Reisen gelten deren
Reisebedingungen, die jederzeit vor Reisebuchung bei uns abgefordert werden können.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden, wenn diese Leistungen nicht Bestandteil der Reiseausschreibung sind und
in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet sind.
11.
Gewährleistung
11.1. Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Wird
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie
sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich vor Ort oder FerienHit
anzuzeigen. Unterlassen Sie dieses schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Der Ansprechpartner / Vermieter im Zielgebiet ist immer
in den Reiseunterlagen ausgewiesen. Soweit vor Ort der Ansprechpartner nicht
erreichbar ist, sind diese Mängel FerienHit unmittelbar (per Fax, Mail oder
Telefon) mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Wir sind berechtigt, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder bei
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Abhilfe, diese zu verweigern. Unterlässt
der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
11.2. Minderung des
Reisepreises: Bei einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung)
verlangen. Kommt es während der Reise zu Ausfällen bei der Bereitstellung
gebuchter Boote oder Motoren, so ist der Vermieter des jeweiligen Mietobjektes
berechtigt, Ihnen Ersatzboote bzw. Ersatzmotoren zur Verfügung zu stellen.
Entsprechen die Ersatzleistungen nicht den im Katalog und im Reisescheck
angegebenen Parametern, so haben Sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Dazu ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters beizubringen, aus der
hervorgeht, dass er nicht in der Lage war, die technischen Parameter des
gebuchten Bootes mit dem Ersatzboot bzw. dem Ersatzmotor zu erbringen. Die
Ersatzleistungen sind konkret aufzuführen. Buchen Sie Boote als Zusatzleistung,
und es kommt während der Nutzung zu Ausfällen, so ist daraus neben dem
Erstattungsanspruch für die ausgefallene Bootsleistung kein weiterer Anspruch
auf die Gesamtleistung der Reise ableitbar.
FerienHit ist
nur Vermittler der Boote, vor Ort wird über die Nutzung ein Mietvertrag mit dem
Besitzer abgeschlossen.
11.3. Fristsetzung vor Kündigung:
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, uns
erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
11.4. Schadenersatz: Unbeschadet
der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von uns nicht zu
vertretenden Umstand.
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu
verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie
die Pflicht uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12. Beschränkung
der Haftung
12.1 Die
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gem. §
651 h BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit
FerienHit für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Eine Haftung von FerienHit für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltung, Theaterbesuch, Ausstellung, Bootsvermietung, Autovermietung)
und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden und vom Kunden in Anspruch genommen werden, kommt nicht in Betracht.
12.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen FerienHit ist insoweit ausgeschlossen.
12.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen FerienHit ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, die auf die von dem Leistungsträger, z. B. Ferienhauseigentümer
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
12.5
Die Beteiligung an Sport- und Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst
verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge (Boote) sollte der Kunde vor
Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und
anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet FerienHit nur, wenn FerienHit ein
Verschulden trifft.
12.6 Insbesondere bei Reiseleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von
Wasserfahrzeugen haftet FerienHit
ausschließlich dafür, dass das gebuchte Boot dem Reisenden zur Verfügung
steht. Für die zugesicherte Qualität ist der Leistungsträger vor Ort
verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von
Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer hat vor
Fahrtantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote
sicherzustellen. Der Bootsführer ist dazu verpflichtet, sich über alle
geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu
informieren, diese genau zu befolgen und sich umsichtig und vorsichtig zu
verhalten. Dieses betrifft insbesondere den Alkoholgenuss, Rettungswestenpflicht
und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt vor Fahrtantritt ein genauer
Wetterbericht einzuholen, wenn möglich das Ziel und die Dauer der Ausfahrt vor
Ort anzumelden. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
12.7
Für die Ausübung von Aktivitäten (Benutzung von Angelbooten, Leihwagen etc.)
übernimmt FerienHit keine Haftung. Die Sportfischerei oder andere Aktivitäten
erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Eigentümer hat das Recht, alle
zum Ferienhaus gehörender Boote für die gesamte Mietdauer einzuziehen, wenn
die Boote im alkoholisiertem Zustand benutzt oder die Rettungswesten nicht
angelegt werden.
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche
Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber FerienHit Carola Risch, Königsmarckweg
12, 21635 Jork geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des
Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in jedem
Fall 1 Jahr nach Reiseende. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der FerienHit die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
in drei Jahren.
14.
Haftungen und besondere Pflichten des Kunden
14.1.
Sie haften für die Dauer des Mietverhältnisses für alle durch Sie oder Ihre
Begleiter verursachten Schäden am Mietobjekt, sowie aller zugehörenden festen
und losen Teile bei Beschädigung oder Verlust. Diese Haftung erstreckt sich
auch auf evtl. zugehörige Boote und Motoren. Sie sind verpflichtet, einen
entstandenen Schaden dem Besitzer des Hauses zur Kenntnis zu bringen und ihm zu
ersetzen. Ihnen obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während Ihrer
Mietzeit entstanden ist.
14.2. Sie sind verpflichtet, die Endreinigung des Mietobjektes selbst
vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei unterlassener oder
ungenügend vorgenommener Endreinigung oder durch Sie verursachte Schäden
werden Ihnen entstehende Kosten in Rechnung gestellt bzw. mit der von Ihnen
geleisteten Kaution verrechnet.
14.3.
Bei vorzeitiger Abreise sind Sie verpflichtet den Eigentümer zu informieren und
den Schlüssel dort zurückzugeben, wo er Ihnen ausgehändigt wurde.
14.4.
Bei Übergabe des Ferienobjektes bzw. des Bootes kann der Hauseigentümer vor
Ort oder dessen Vertreter eine Kaution verlangen. Die Rückzahlung berührt
etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen
Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
15.
Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen
Mietbeginn und Mietende bestimmen sich aus dem zwischen dem Reisenden und uns
geschlossenen Reisevertrag (Buchungsbestätigung). Falls in den Reiseunterlagen
nichts anderes vermerkt wird, steht das Mietobjekt am Anreisetag ab 14.00 Uhr
und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Ankünfte nach 19.00 Uhr müssen
der Schlüsseladresse rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei vorzeitiger Abreise ist
der Mieter verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren. Für
Schäden am Mietobjekt, die nachweislich durch vorzeitiges Verlassen oder
unsachgemäßes Verschließen des Hauses entstanden sind, haftet der Mieter. Das
Mietobjekt darf höchstens mit der in der Katalogbeschreibung angegebenen
Personenzahl belegt werden. Überzählige Personen, die nicht in der
Buchungsbestätigung aufgeführt sind, können durch den Eigentümer abgewiesen
werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf den Grundstücken ist nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FerienHit
oder dem Besitzer vor Ort. Für den Anschluss mitgebrachter Gefriertruhen an das
Elektronetz des Ferienhauses ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der
Mieter ist für die Sauberkeit des Objektes verantwortlich. Bei Abreise sind
alle Gegenstände, einschließlich Geschirr, in einem sauberen Zustand zu
hinterlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem Zubehör
pfleglich zu behandeln. Für Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, das trifft
auch auf gemietete Boote und andere bewegliche Gegenstände zu, die vorsätzlich
oder fahrlässig verursacht wurden, haftet der Mieter. Die Vermieter sind
berechtigt, bei Ankunft eine Kaution zu nehmen, die bei Abreise nach ordnungsgemäßer
Abnahme des Hauses und der gemieteten Boote zurückgezahlt wird.
16. Mitnahme von Haustieren
Die Mitführung von Haustieren ist nur dort möglich, wo im Katalog der Vermerk
„Haustier erlaubt“ bei der jeweiligen Hausbeschreibung aufgeführt ist.
Grundsätzlich sind Haustiere mit der Reiseanmeldung bei uns anzumelden. In
Ihrem Voucher, den Sie mit den Reiseunterlagen erhalten, muss die Mitnahme des
Haustieres ausgewiesen sein. Ist das nicht der Fall und Sie reisen trotzdem mit
Haustier an, ist der Vermieter berechtigt, den Bezug des Ferienhauses zu
verweigern.
17.
Technische und bauliche Besonderheiten
Technische
und bauliche Besonderheiten Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren
verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen wie elektrische
Installationen, sowie bauliche Einrichtungen (steile Treppen, ungesicherte
Veranden, usw.) entsprechen nicht immer dem deutschen Standard. Die Ferienhäuser
sind alle privat und unterliegen keiner Norm. Wir weisen auf Wissenswertes von
A-Z für Ihren Urlaub in Norwegen im Katalog bzw. in Ihren Reiseunterlagen hin.
18.
Verantwortung
Für
die Dauer des Mietverhältnisses übernehmen weder der Besitzer noch FerienHit
eine Verantwortung gegenüber dem Mieter und seinem Eigentum.
19.
Besondere Risiken
Bei besonderen Risiken wie Bootsfahrten, Eisangeln, Hundeschlittentouren u.a. schließen wir die
Haftung aus.
Für
die Ausübung von Aktivitäten (Benutzung von Angelbooten, Leihwagen etc.) übernimmt
FerienHit keine Haftung. Die Sportfischerei oder andere Aktivitäten erfolgen
ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Eigentümer hat das Recht, alle zum
Ferienhaus gehörender Boote für die gesamte Mietdauer einzuziehen, wenn die
Boote im alkoholisiertem Zustand benutzt oder die Rettungswesten nicht angelegt
werden.
20.
Pass-, Visa– und Gesundheitsvorschriften:
FerienHit
steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-,
Visa– und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch– oder Nichtinformation von FerienHit bedingt sind.
21.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
22.
Gerichtsstand:
Der
Reisende kann FerienHit nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Veranstalters maßgebend.
FerienHit:
FerienHit
Carola Risch
Königsmarckweg
12
21635
Jork
Telefon:
04162/5592
Telefax:
04162/911728